
Seitdem die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, am 25. Mai 2018 als EU-Verordnung für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft getreten ist, haben (datenschutz-)rechtliche Aspekte auch für Website-Betreiber sehr an Bedeutung gewonnen. Im Folgenden soll kurz erläutert werden, wie sich Begriffe wie Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Consent-Manager definieren und was zu beachten ist, damit auch Ihr Online-Auftritt der DSGVO entspricht.
Impressum, Datenschutzerklärung, Cookies – welche Begriffe sollten mir geläufig sein?
Es gibt verschiedene Begriffe in puncto Datenschutz, mit denen man sich vertraut machen sollte, die beiden wichtigsten für die eigene Website sind aber zweifelsohne „Impressum“ und „Datenschutzerklärung“, weswegen wir uns zuerst diesen beiden widmen wollen.
Impressum
Ursprünglich stammt der Begriff „Impressum“ aus dem Presserecht, wird aber mittlerweile auch für Websites angewandt, die keiner journalistischen Tätigkeit zuzuordnen sind. Das können Unternehmenswebsites, Online-Shops oder auch „digitale Visitenkarten“ sein. Generell gilt: Das Ziel des Impressums ist, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, die Identität der verantwortlichen Person und / oder Organisation offenzulegen. Unbedingt zu beachten ist, dass je nach Land und Verwendungszweck der Website unterschiedliche Informationen dargelegt werden müssen. Es macht zum Beispiel einen Unterschied, ob das Unternehmen als Einzelunternehmen oder GmbH und Co KG geführt wird, oder ob regelmäßig neue Inhalte präsentiert werden.
Datenschutzerklärung
Sobald auf irgendeine Weise personenbezogene Daten auf Ihrer Website erhoben werden, ist der Schutz dieser sensiblen Daten eines der zentralsten Themen und sie sollten sich diesem so gründlich wie möglich annehmen. Datenschutzgesetze regeln, wann und wie personenbezogene Daten von einzelnen natürlichen Personen geschützt werden müssen. Mit der Datenschutzerklärung, deren Vorhandensein in vielen Ländern als gesetzliche Pflicht verankert ist, legen Sie dar, welche Daten auf welche Weise auf Ihrer Website erhoben werden. Die Stolpersteine ergeben sich hierbei häufig im Unbewussten, denn oftmals ist nicht klar, an wie vielen Stellen Daten erhoben werden. Kommunizieren Sie mit Ihren Kunden via Social Media, Whatsapp, Mail? Versenden Sie Newsletter oder betreiben Sie auf sonstige Weise E-Mail-Marketing? Können Ihre Kunden via Website Termine mit Ihnen vereinbaren? Haben Sie ein Kontaktformular? Sind Schriftarten von Google auf Ihrer Website eingebunden? Wenn ja, wie? Nutzen Sie ein Content Management System? Das sind nur einige der vielen Fragen, die man im Zuge einer Datenschutzerklärung beantworten sollte, um sich vor eventuellen Abmahnungen zu schützen.
Cookies und der Cookie Consent Manager
Jede Website setzt Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Dateien, die die Website in Ihrem Browser hinterlässt, damit Sie die Website bei einem abermaligen Besuch wiedererkennen kann. Was häufig auch der Nutzerfreundlichkeit dient, ist datenschutzrechtlich aber alles andere als unbedenklich, zumal häufig Daten zur Nutzeranalyse (Stichwort: Marketingzwecke) abgefragt werden. Sie müssen der Besucherschaft Ihrer Website die Wahl lassen, ob Sie Ihnen die Erlaubnis erteilt, technisch nicht notwendige Daten abzufragen und zu speichern oder nicht. Hier kommen Cookie Consent Manager bzw. Cookie Consent Tools ins Spiel. Sobald jemand Ihre Website besucht, wird diese gefragt, ob und mit welchen Cookies sie einverstanden ist.
Relevanz in vielen digitalen Kommunikationsbereichen
Die Pflichten in puncto Impressum und Datenschutzerklärung treffen Sie nicht nur, wenn Sie für Ihre Firma, Vereinigung o.ä. eine Website betreiben, sondern auch offiziell auf Social Media kommunizieren oder E-Mails versenden. Sobald ihre Website Geschäftsanbahnungen dient, sollten Sie auch Dinge wie AGBs und Widerrufsbelehrungen im Blick haben.
Perstaller Multimedia unterstützt Sie gern
Alle meine Website-Projekte werden niemals ohne all diese Dinge realisiert. Eine kleine Jahrespauschale (derzeit 99 Euro, Stand 2024) sichert Ihnen nicht nur das Cookie-Consent-Tool für Ihre Website, sondern auch Impressum und Datenschutzerklärung für Ihre Website, Ihre E-Mail-Signatur und Ihre Social-Media-Profile. Ein regelmäßiger Scan der Website deckt auch etwaige Änderungen Ihrer Inhalte sowie Änderungen der DSGVO ab, wodurch ihre Erklärungen regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden.